Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Nutzungsvertrag von Software

Geltungsbereich des Vertrags

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der BildKom International GmbH (im Folgenden: „BildKom“).

Die Software „QR-App“, die auf der Webseite https://qr-app.ch/ vertrieben wird, ist eine Dienstleistung von BildKom International GmbH. QR-App iste eine eingetragene CH-Marke (790303, www.ige.ch).

Dieser Vertrag regelt die Geschäftsbedingungen für die Vergabe von Nutzungsrechten für Softwareprodukt, welche dem Nutzer durch BildKom gegen eine Gebühr für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt wird.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

Jede Änderung, Abweichung oder Ergänzung dieser AGB bedarf der Schriftform. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Dies gilt auch für jeden Vertrag, der auf Grundlage der vorliegenden AGB geschlossen wurde und wird, sofern er keine andere Form der Schriftform gleichstellt.

Lieferung und Erfüllung

Erfüllungsort ist der Firmensitz von BildKom. Diese übersendet die Speichermedien, welche die Software und die Dokumentation enthalten, an den Nutzer oder versendet diese über ein Netzwerk zum Download und informiert den Nutzer darüber (elektronische Ablieferung).

Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Software geht auf den Nutzer über, nachdem die entsprechenden Speichermedien an das Beförderungsunternehmen übergeben wurden, oder zu dem Zeitpunkt, an dem BildKom diese über ein Netzwerk zum Download versendet und den Nutzer darüber informiert.

BildKom ist berechtigt, jederzeit Gehilfen zur Erfüllung dieses Vertrages, zum Beispiel verbundene Unternehmen, beizuziehen.

Beschaffenheit und Garantien

Die Software funktioniert im Wesentlichen gemäss dem Benutzerhandbuch, sofern die Software auf einer von BildKom bezeichneten und genehmigten Systemkonfiguration verwendet wird.

Eigenschaften der Software, die der Nutzer aufgrund der öffentlichen Aussagen von BildKom oder von Vertretern bzw. von BildKom erwarten kann, insbesondere in der Werbung und Beschriftung der Software, sind nur dann Bestandteil der vertragsgemässen Beschaffenheit der Software, wenn sie ausdrücklich von BildKom schriftlich als solche klassifiziert wurden.

Garantien sind nur dann für BildKom bindend, wenn sie durch BildKom schriftlich als solche klassifiziert wurden und das Dokument, das solche Erklärungen enthält, auch ausführlich die Verpflichtungen seitens BildKom aufführt, die sich aus einer solchen Garantie ergeben.

BildKom stellt auf der Webseite (https://qr-app.ch) Hinweise auf die technischen Einsatzbedingungen der Software und deren eventuelle Änderungen zur Verfügung. Die technischen Einsatz-Möglichkeiten und -Bedingungen der Software (zum Beispiel in Bezug auf Datenbank, Betriebssystem, Hardware und Datenträger) teilt BildKom auf Anfrage mit.

Nutzungsgewährung

BildKom räumt dem Nutzer das nicht ausschliessliche Nutzungsrecht für die Software für die Anzahl bezahlter „Nutzungsrechte“ während der Laufzeit eines Nutzungsvertrags ein. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software zu verleihen oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Gewährung von Unternutzungsrechten ist nicht zulässig.

Die Nutzung wird mithilfe eines Nutzungsschlüssel (Seriennummer) gewährt und beschränkt sich auf den bei der Bestellung festgelegten Nutzungszeitraum. Für die Reaktivierung einer deaktivierten Software (Überschreiten des Nutzungszeitraums) kann auf der Webseite https://qr-app.ch/ ein neuer Nutzungsschlüssel bestellt werden.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software zu verleihen oder Dritten vorübergehend zur Verfügung zu stellen, insbesondere in Verbindung mit EDV-Dienstleistungen (elektronische Datenverarbeitung), ASP (Application Service Providing) oder Time-Sharing-Verträgen, oder die Software anderweitig für die Zwecke Dritter zu verwenden oder deren Nutzung durch Dritte zu gestatten.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, zu verändern, zu übersetzen oder zu verarbeiten.

Insbesondere darf er keine Ableitungen der Software oder Dokumentation erstellen. Davon ausgenommen sind:

  • die notwendige Anzahl von Kopien, die ausschliesslich zu Sicherungs- oder Archivzwecken und unter keinen Umständen für produktive Zwecke verwendet werden,
  • die Nutzung der Software oder Dokumentation gemäss diesem Vertrag,
  • der Zweck der Beseitigung von Fehlern oder Mängeln durch kopieren, bearbeiten oder übersetzen der Software, sofern BildKom trotz schriftlicher Aufforderung durch den Nutzer die Beseitigung eines solchen Fehlers oder Mangels nicht innerhalb einer angemessenen Frist und zu angemessenen Bedingungen angeboten hat. Oder, sofern der Nutzer ein solches Angebot angenommen hat, BildKom solche Korrekturmassnahmen nicht innerhalb einer vom Nutzer gesetzten, angemessenen Frist ausgeführt hat.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurück zu übersetzen oder die Software sonstigen Prozeduren zu unterwerfen, um ihren Quellcode zu erlangen. Dies gilt nicht, falls eine solche Prozedur unerlässlich ist, um Informationen zu erlangen, die zur Herstellung der Interoperabilität eines eigenständig erstellten Computerprogramms mit der Software benötigt werden, sofern solche Informationen dem Nutzer von BildKom bzw. von der BildKom nicht trotz einer schriftlichen Aufforderung des Nutzers innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche Informationen, die mit solchen Mitteln erlangt werden, dürfen ausschliesslich zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität verwendet werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht zur Herstellung der Interoperabilität zwingend erforderlich ist. Insbesondere dürfen solche Informationen nicht zur Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung von Computerprogrammen verwendet werden, die im Wesentlichen mit der Software vergleichbar sind. Weiterhin dürfen Prozeduren zur Erlangung des Quellcodes, die nach den vorstehenden Bestimmungen zulässig sind, nur in der Schweiz oder einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes („EWR“) angewendet werden und auf keinen Fall an eine natürliche oder juristische Person ausserhalb der Schweiz oder des EWR weitergegeben werden.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verleasen. Die Erteilung der diesbezüglichen Erlaubnis bleibt ausschliesslich BildKom vorbehalten. Wird verleaste Software zurückgenommen, so bedarf das erneute Vermieten oder Verleasen wiederum der schriftlichen Zustimmung der BildKom, welche über BildKom anzufordern ist.

Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch für alle neuen Versionsstände, Updates oder Upgrades der Software, die der Nutzer während der Laufzeit dieses Vertrags erhält.

Vorbehaltene Rechte

BildKom behält sich alle Rechte an der Software und Dokumentation vor, die dem Nutzer nicht ausdrücklich im Rahmen dieses Vertrags eingeräumt werden. Dem Nutzer werden keine Rechte am Quellcode der Software eingeräumt. Der Nutzer bringt alle Urheberrechts-Vermerke und sonstigen Aufschriften bezüglich des geistigen Eigentums, die im Original der Software bzw. Dokumentation enthalten sind, auf allen vom Nutzer angefertigten Kopien der Software, Dokumentation sowie auf allen Speichermedien an, die von ihm für solche Zwecke verwendet werden.

Mitwirkung des Nutzers

Der Nutzer unterhält eine Online-Verbindung zu BildKom, damit er den oder die erforderlichen Nutzungsschlüssel (Seriennummer) für die BildKom-Software bestellen kann oder die BildKom-Software im Wege der elektronischen Ablieferung herunterladen kann.

Der Nutzer trifft angemessene Vorkehrungen gegen mögliche Fehlfunktionen der Software (Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmässige Überwachung der Ergebnisse, etc.).

Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für alle Folgen und Kosten, die sich aus einem Verstoss gegen die vorgenannten Vertragspflichten ergeben.

Preis, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

Der Nutzer zahlt eine Nutzunggebühr für die Software gemäss den im Verkaufsdokument aufgeführten Bedingungen.

Inbegriffen im Kaufpreis sind Updates für eine bestimmte Software-Versionsnummer wie z. B. “QR-App 1”. Die Versionsnummer entspricht der ersten Ziffer der Versionsnummer während die nachfolgenden drei Ziffern die Update-Nummer darstellt. Die Versionsnummer sowiei die Updatenummer werden wie folgt dargestellt: 1169, 1.169 oder 1-169. Dabei handelt es sich um Version eins (1) mit der Update-Nummer 169.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer geht zu Lasten des Nutzers.

Alle Rechnungen sind sofort fällig (Kreditkarten). Im Falle von Volumen-Verträgen mit Rechnung sind Zahlungen innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.

BildKom behält sich das Eigentum und alle Rechte an der Software bis zur vollständigen Bezahlung der Nutzungvergütung vor. In Zusammenhang mit den Forderungen für die Software, einschliesslich der Verzugszinsen, besteht an den Datenträgern und der Benutzerdokumentation ein Eigentumsvorbehalt nach Art. 715f. ZGB zugunsten von BildKom. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Der Nutzer hat BildKom bei Zugriff Dritter auf die Software sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte von BildKom , bzw. BildKom zu unterrichten.

Der Nutzer ist nur in Bezug auf unstrittige Forderungen oder Forderungen, die dem Nutzer rechtskräftig und bindend zugesprochen wurden, zur Verrechnung oder zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes berechtigt.

Gewährleistung

Der Nutzer untersucht die Software nach deren Eingang und rügt alle Mängel unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Software. Der Nutzer benachrichtigt BildKom schriftlich über alle versteckten Mängel innerhalb von 10 Tagen nach deren Feststellung. Alle Mängelrügen müssen, soweit dem Nutzer zumutbar, eine möglichst genaue Beschreibung des Problems enthalten, damit BildKom in der Lage ist, den Fehler zu reproduzieren.

Im Falle einer Mängelrüge beseitigt BildKom den Mangel nach ihrem Ermessen entweder durch Lieferung einer neuen, fehlerfreien Version der Software an den Nutzer oder durch Fehlerbeseitigung (Nacherfüllung) innerhalb einer angemessenen Frist. Soweit für den Nutzer zumutbar, ist BildKom berechtigt, einen Fehler vorübergehend durch eine Korrekturdatei (Patch) oder durch einen Bug-Fix zu beheben und eine dauerhafte Fehlerlösung erst mit dem nächsten Release, Update oder Upgrade der Software zur Verfügung zu stellen.

Falls die Mängelbeseitigung im Falle einer Mängelrüge nach ihrem Ermessen endgültig fehlschlägt, kann der Nutzer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Voraussetzung ist der fruchtlose Ablauf einer schriftlich angesetzten Frist von angemessener Länge. Mit der Fristansetzung muss die Androhung der Ablehnung der Nacherfüllung bei fruchtlosem Ablauf verbunden sein.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche gemäss Punkt Im Falle einer Mängelrüge beseitigt BildKom den Mangel nach ihrem Ermessen und Falls die Mängelbeseitigung gemäss Punkt Im Falle einer Mängelrüge beseitigt BildKom den Mangel nach ihrem Ermessen en beträgt ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Software.

BildKom entschädigt den Nutzer, vorbehältlich der Ausschlüsse und Beschränkungen in Punkt Haftungsbeschränkung, für einen Verlust oder vergebliche Aufwendungen, der bzw. die durch einen Fehler verursacht wurden.

Die Gewährleistungspflichten von BildKom im Rahmen dieses Vertrags gelten nicht, wenn die Software unsachgemäss verwendet wird, durch andere als die befugten Vertreter und Mitarbeiter von BildKom installiert oder gewartet wird, auf einer Systemkonfiguration ausgeführt wird, die von BildKom nicht nach Massgabe der Dokumentation genehmigt wurde, Bedingungen ausgesetzt wurde, die nicht den Umgebungs- oder Betriebs-Bedingungen entsprechen, die gemäss der Dokumentation vorgeschrieben sind. Es sei denn, der Nutzer kann nachweisen, dass diese Umstände den Fehler nicht verursacht haben oder dass BildKom solchen Umständen schriftlich und im Voraus zugestimmt hat.

Soweit die Untersuchung behaupteter Mängel ergibt, dass kein Gewährleistungsanspruch vorlag, ist der Nutzer verpflichtet, die Kosten einer solchen Untersuchung zu tragen.

 

Haftungsbeschränkung

BildKom validiert die Eingaben gemäss der ISO Norm 20022 nach bestem Wissen und Gewissen. Der Nutzer ist indessen selbst für die Kontrolle der korrekten Eingaben verantwortlich. Zu Kontrollzwecken ist der Nutzer dazu angehalten, sich selbst mit den gewünschten Rechnungsdaten eine Geldüberweisung zuzustellen. BildKom lehnt Forderungen jeglicher Art ab, die Aufgrund von falschen Rechnungsdaten entstehen oder entstanden sind.

BildKom haftet dem Nutzer für im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehende Schäden bei Vorliegen eines groben Verschuldens insgesamt bis max. 50% der Nutzungkosten. Von der Begrenzung ausgenommen ist die Haftung für schuldhaft herbeigeführte Personenschäden. Soweit gesetzlich zulässig schliesst BildKom die Haftung für sich oder seine Erfüllungsgehilfen für indirekte und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter oder Datenverlust, aus.

Für alle Ansprüche gegenüber BildKom oder seiner Erfüllungsgehilfen auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und ausservertraglicher Haftung gilt – ausser in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden – eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

Dauer und Beendigung des Vertrages

Dieser Vertrag tritt mit der Bestellung in Kraft.

Das Recht zum Gebrauch der Software ist auf den bei der Bestellung festgelegten Nutzungszeitraum beschränkt.

Die Software ist während dem festgelegten Zeitraum nutzbar und wird danach deaktiviert, womit der Vertrag beendet wird. Die Software kann indessen ohne gültige Seriennummer zur Kaufentscheidung benutzt werden. Die Ausgabefunktion ist derweil teilweise beschränkt.

Kündigung durch den Kunden ist obsolet. Entweder gilt die Nutzungsdauer lebenslänglich oder ist auf ein Jahr beschränkt. Bei einer einjährigen Nutzunggebühr besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

Beendigung der Nutzungsrechte

Bei Beendigung des Nutzungsrechts werden auch sämtliche in diesem Vertrag aufgeführten Anhänge und deren mögliche Versionen ebenfalls ungültig.

 

Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftform-Erfordernis.

Dieser Vertrag oder einzelne daraus entspringende Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte abgetreten oder übertragen werden.

Für alle Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das ordentliche Gericht am Geschäftssitz von BildKom zuständig. BildKom behält sich das Recht vor, eine Klage am Geschäftssitz des Nutzers einzureichen bzw. sonstige gerichtliche Massnahmen dort zu ergreifen.

Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein sollten, bleibt die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG).

© 2022 BildKom International GmbH, Schweiz – Alle Rechte vorbehalten

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